Tanzwirbel

Geschichte unserer Tanzschule

Tanzwirbel

Die Ballett- und Tanzschule wurde vor mehr als 40 Jahren durch Arlette Baumgartner-Coray gegründet und trägt seither mit ihrem Tanzangebot zur kulturellen Bereicherung des Klosterdorfes Muri bei. Der Schwerpunkt der Schule bildet auch nach der Übergabe an Larissa von Arx-Federer das Klassische Ballett. Es werden aber auch weitere Tanzstile und ergänzende Bewegungskurse angeboten. 

Schwerpunkt unserer Tanzschule

Wir öffnen die Tore in die Welt des Tanzes

Der Schwerpunkt der Schule liegt nach wie vor beim Klassischen Ballett. Im Kindertanz wird das Körpergefühl, die Persönlichkeitsentwicklung und die Musikalität gefördert. In der Vorstufe werden die Kinder spielerisch auf den Ballettunterricht vorbereitet. Im Ballett erhalten die Kinder eine fundierte Ausbildung und erarbeiten sich technische Kenntnisse, die eine wertvolle Basis für jede weitere tänzerische Entwicklung und Richtung darstellen.

Tanzschuhe Tanzwirbel

Philosophie unserer Tanzschule

Hohe Qualität im Unterricht

Wir legen grossen Wert auf eine hohe Qualität des Unterrichts. Nur ausgebildete Tanzlehrer/innen unterrichten an unserer Schule und bilden sich stetig weiter. Die Klassengrössen sind limitiert, um allen Schülern/innen gerecht werden zu können. Auch die Disziplin und ein freundlicher Umgang der Schüler/innen untereinander sind für uns von grosser Bedeutung.

Training Kinder Tanzwirbel Muri

Bei uns lernt einfach jede(r) tanzen

Schulordnung

Wir freuen uns, dass Sie sich entschlossen haben, Teil unserer Schule zu sein. Um die Administration, die Ordnung und die Disziplin auf einfachem Weg aufrecht zu erhalten bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten und einzuhalten:

  1. Das Semester/Schuljahr beginnt und endet mit den Schulferien der Gemeinde Muri.
  2. Innerhalb eines Semesters ist der Schüler/die Schülerin nicht kündbar. Die Kurse können auf das Semesterende mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
  3. Semesterkurse müssen mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen nach Erhalt der Semesterrechnung bezahlt werden (ausgenommen Spezialabsprachen mit der Schulleitung).
  4. Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen. Wir empfehlen allen, Wertgegenstände in die Tanzsäle mitzunehmen.
  5. Die Schulleitung setzt voraus, dass alle Personen privat versichert sind und übernimmt bei Unfällen keine Haftung.
  6. Die Schulleitung ist berechtigt, Fotos der Schüler und Schülerinnen, die während den Lektionen oder an Aufführungen gemacht wurden, auf ihrer Website zu veröffentlichen.
  7. Tanzschüler/innen werden zur Korrektur von den Lehrern angefasst (manuelle Korrekturen).

Larissa von Arx-Federer 076 561 25 39 – info@ballett-tanzschule.ch

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